
Medizinische Fusspflege
Diese besondere Pflege umfasst ein sehr breites Arbeitsspektrum und ist im heutigen Leben ein sehr verbreitetes Anwendungsgebiet. Sie wird in der Regel auch als Podologie bezeichnet und beschreibt eine nichtärztliche Kunde in Form einer Heilbehandlung am Fuß selber. Auch für diese Berufsgruppe gibt es eine fachspezifische Ausbildung, deren Umfang und Ausbildungsspektrum im Podologengesetz verankert sind. Die medizinischen Fusspflegerinnen und medizinischen Fusspfleger haben sich ebenfalls an die Ausbildungsverordnung und an die Prüfungsverordnung gleichermaßen zu halten. Der Berufszweig der Podologen ist als ein sehr junger Zweig, innerhalb der Gesundheitsfachberufe, anzusehen. Die Berufsbezeichnung selber ist erst seit den Jahren 2002 und 2003 gesetzlich geschützt.
Die Maßnahmen, die in der medizinischen Fusspflege Anwendung finden, sind mannigfaltig und ergeben sich aus verschiedenen Bereichen der inneren Medizin. Hierzu zählen unter anderen die Orthopädie und die Dermatologie. Rund um den gesamten menschlichen Fuß werden hier vorbeugende und auch kurative Maßnahmen während der Behandlung angewendet. Die medizinische Fusspflege ist als ein medizinischer Fachberuf anerkannt und kann nach Vorlage einer staatlichen Erlaubnisurkunde ausgeübt werden. Wenn man sich den geschichtlichen Werdegang der medizinischen Fusspflege einmal etwas genauer betrachtet, wird man auf den Bader stoßen und somit kann die medizinische Fußpflege schon bis in das 15.Jahrhundert zurückverfolgt werden. Dies ist eine sehr beachtliche Tatsache. In dieser sehr frühen Zeit wurden durch die Bader schon kleinere Behandlungen wie Hornhautentfernungen und Verletzungen am Fuß behandelt. Die Berufsgruppe genoss damals ein sehr hohes Ansehen, denn die Bader waren nicht nur in der medizinischen Fusspflege tätig, sondern auch als Zahnmediziner und Friseure tätig. In den fünfziger Jahren der heutigen Zeit haben sich dann allerdings verstärkt Berufsverbände gebildet, denn es gab noch keine einheitliche Regelung für die medizinischen Fusspfleger. Im Jahr 2002 war auch damit endgültig Schluss, denn das sogenannte Podologengesetz fand eine Regelung, die bundesweit gültig ist. Hierdurch erst, konnte sich die medizinische Fusspflege als Medizinalberuf durchsetzten.
Das Behandlungsspektrum der medizinischen Fusspflege ist sehr umfangreich und umfasst neben einer sehr kompetenten Beratung auch eine sehr spezielle Behandlung der Fussprobleme.
Hierzu zählen auch die Schuhinspektion, um eventuell den Schuh als Verursacher der Schmerzen ausschließen zu können bis hin zur Fusspflegebehandlung in den Räumlichkeiten der Patienten. Die Probleme, die bei der medizinischen Fusspflege oftmals vorgebracht werden, sind häufig Nagelprobleme, die durch eingewachsene Nägel oder Pilzerkrankungen hervorgerufen werden. Ein weiteres Beschäftigungsfeld der medizinischen Fusspflege ist mit der Hyperkeratosebehandlung zu nennen, dieses Feld beschäftigt sich mit dem Abtragen von Hornhaut und Schwielenbildung.
Als Fazit kann angemerkt werden, dass sich die medizinische Fusspflege immer so ausgelegt ist, dass eine Ursachenbehandlung stattfinden kann.